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Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

Der Vertrag über die Teilnahme an einem Workshop kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch Unilever Food Solutions zustande.
 
Wird die notwendige Mindestanzahl von 8 Anmeldungen nicht erreicht, behält sich Unilever Food Solutions das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich ferner aus anderen wichtigen Gründen, zum Beispiel der Absage von Referenten. Im Falle des Rücktritts seitens Unilever Food Solutions werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen ist die Haftung von Unilever Food Solutions während des Workshops auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
 
Die Teilnahme an einem Workshop von Unilever Food Solutions ist im Falle eines Rücktritts des angemeldeten Teilnehmers auf einen Ersatzteilnehmer übertragbar. Wird kein Ersatzteilnehmer benannt, so entstehen dem Workshopteilnehmer keine Kosten, wenn der Rücktritt mindestens 4 Wochen vor Workshopbeginn erfolgt. Erfolgt der Rücktritt später als 4 Wochen vor Workshopbeginn, werden 50% der Workshopgebühren in Rechnung gestellt. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige schriftliche Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig.

Alle Rücktrittserklärungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

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